Anders als Spenden können Zustiftungen nicht direkt zur Förderung von Projekten verwendet werden, sie werden dem Stiftungsvermögen zugeführt. Damit erhöhen sie langfristig den Ertrag der Stiftung.
Sie haben eine Erbschaft gemacht und sich dazu entschieden, einen Teil dieses Erbes gemeinnützigen Zwecken zukommen zu lassen? Oder Sie befinden sich in der Nachlassplanung und wollen durch eine Zustiftung ein nachhaltiges Vermächtnis geben? Eine Zustiftung ist eine Möglichkeit, Ihre Werte und Überzeugungen über den Tod hinaus weiterzutragen.
Als gemeinnützige Stiftung können wir unsere Aufgaben besonders gut erfüllen, wenn wir weitere Zustiftungen einwerben können.
Stärken Sie die Marienheider Bürgerstiftung dauerhaft durch steuerlich begünstigte Zustiftungen zum Stiftungsvermögen!
Sollten auch Sie Stifter der Bürgerstiftung werden wollen, sprechen Sie uns bitte an. In einem persönlichen Gespräch erläutern wir gerne die Vorgehensweise.